Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Iris Ober erhält in zunehmendem Maße Anfragen von Mandanten, die von dem Paderborner Unternehmen Wirtschaftsforum Künsting AG in der Vergangenheit eine Geldanlageberatung erhalten haben und infolgedessen eine Beteiligung an dem Münchener Unternehmen prime select AG eingegangen sind und/oder Genussrechte der Wirtschaftsforum Künsting AG selbst erworben haben.

Die von der Wirtschaftsforum Künsting AG empfohlene Beteiligung an der prime select AG sollte von den Anlegern dadurch finanziert werden, dass sie bestehende Versicherungen oder auch Bausparverträge nutzen sollten. Die Verträge wurden aufgelöst bzw. an die prime select AG abgetreten und das frei werdende Kapitel konnte dann nach den Empfehlungen der Wirtschaftsforum Künsting AG angelegt werden. Den Anlegern gegenüber wurde regelmäßig die Rentabilität von bestehenden Versicherungen oder Bausparverträgen schlecht geredet. Den von Rechtsanwältin Dr. Ober betreuten Mandanten war nicht bekannt, dass es sich bei der Investition bei der prime select AG um eine Geldanlage handelte, bei der der Eintritt eines Totalverlusts möglich ist.

Rechtlich ausgestaltet ist die Beteiligung an der prime select AG als Gewährung eines sogenannten Nachrangdarlehens, das unter anderem beinhaltet, dass bei einer Insolvenz der prime select AG die Anleger als Darlehensgeber nachrangig befriedigt werden. Es besteht ein hohes Risiko des Totalverlustes des angelegten Kapitals. Dieses Risiko des Totalverlustes scheint sich jetzt auch zu realisieren. Gegen die prime select AG werden bei der Staatsanwaltschaft München strafrechtliche Ermittlungen geführt und es soll sich um mehrere hundert Geschädigte und einen Schaden in Millionenhöhe handeln.

Die Wirtschaftsforum Künsting hat die durch die Auflösung von Versicherungen oder Bausparverträgen frei werdenden Mittel dann außerdem dazu genutzt, den Anlegern Genussrechte am eigenen Unternehmen anzubieten. Der Erwerb von Genussrechten bedeutet letztlich die Gewährung eines Darlehens an das Unternehmen ohne jegliche Gewähr, das Geld zurück zu erhalten.

Fachanwältin Dr. Ober empfiehlt den Betroffenen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Wirtschaftsforum Künsting AG anwaltlich überprüfen zu lassen.

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