In dem Ermittlungsverfahren gegen die Hintermänner der Infinus Unternehmensgruppe hat die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr die Beschlagnahmeliste veröffentlicht. Durch einen Arrestbeschluss hatte die Staatsanwaltschaft umfangreiche Vermögenswerte der Beschuldigten beschlagnahmt, um so zivilrechtliche Ansprüche der Opfer zu sichern. Gegen insgesamt 6 Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Haftbefehle erlassen. Diese sitzen zwischenzeitlich in den Justizvollzugsanstalten Dresden, Leipzig, Görlitz und Zwickau. Am 01.02.2014 wurde auch ein Insolvenzverfahren  über das Vermögen des Herrn Jörg Biehl vor dem Amtsgericht Dresden zu dem Aktenzeichen 532 IN 204/14 eröffnet. Jörg Biehl ist einer der Hauptakteure in der Infinus Gruppe. Er sitzt im Aufsichtsrat der Infinus , im Vorstand der Prosavus und ist persönlich haftender Gesellschafter der Future Business, alles Unternehmen der Infinus Unternehmensgruppe. Auch gegen Jörg Biehl ist ein Haftbefehl ergangen.

Anhand der veröffentlichten Liste wird deutlich, dass die Beschuldigten jeweils große Vermögenswerte angehäuft haben. So wurden bei Jörg Biehl beispielsweise 5 Pkws sichergestellt, davon ein Bentley Continental im Wert von 129.500,00 €. Weiterhin wurden 24 kg Goldbarren hinterlegt, die einen aktuellen Wert in Höhe von 690.000,00 € haben dürften. Hinzu kommen 19 Armbanduhren, die die Polizei derzeit schätzen lässt. Bei der Commerzbank hatte Jörg Biehl ein Guthaben von über einer Millionen Euro, welches ebenfalls gesichert werden konnte. Auch bei den weiteren Beschuldigten konnten umfangreiche Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Die Liste reicht von Jagdwaffen über Kustgegenstände bis hin zu Motorbooten.

Darüber hinaus sicherte die Staatsanwaltschaft das Guthaben der Infinus AG bei der Deutschen Postbank in Höhe von knapp 6 Millionen Euro.

Für die Geschädigten stellt sich nunmehr die Frage, ob diese aus den gesicherten Vermögenswerten entschädigt werden können. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft lediglich eine Sicherung der Vermögenswerte vorgenommen hat. Diese ist aber nicht in der Lage, die Ansprüche der Anleger abzuwickeln. Diese müssten ihre Ansprüche selbst zivilrechtlich geltend machen. Problematisch ist hierbei, dass über das Vermögen einzelner Gesellschaften der Infinus Unternehmensgruppe bereits vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Ein Insolvenzverfahren führt dazu, dass eine vorläufige Sicherung der Ansprüche der Geschädigten verdrängt werden kann und eine Zwangsvollstreckung nicht möglich ist. Eine Sicherung der Ansprüche kann daher momentan nur gegen die Beschuldigten direkt gelingen. Hier ist jeweils eine Einzefallprüfung dahingehend erforderlich, ob mögliche Ansprüche gegen die Beschuldigten durchgesetzt werden können und dann auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zugegriffen werden kann.

Die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen hat darüber hinaus bereits Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dresden beantragt.

Insgesamt steht fest, dass das Management der Infinus Gruppe über erhebliche Vermögenswerte verfügt, die durch die Staatsanwaltschaft gesichert werden konnten. Betroffene Anleger können nunmehr versuchen, auf dem Zivilrechtsweg auf diese Werte zuzugreifen. Rechtsanwalt Bröker von der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Dresden den Geschädigten in einem Merkblatt empfiehlt, dass diese selbst aktiv werden müssen, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, da ohne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Beschuldigten die gesicherten Vermögenswerte nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme wieder zurückerhalten.

In der Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Geil und Kollegen vertritt Rechtsanwalt Bröker die geschädigten Anleger der Infinus Unternehmensgruppe. Für eine Erstberatung fallen hier lediglich Kosten in Höhe von 100,00  € an.

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