Ist mein Auto vom Abgasskandal betroffen – was kann ich tun?

Sie vermuten, dass Ihr Fahrzeug vom sog. Abgasskandal betroffen ist und möchten keine Schäden aus dieser Situation tragen?

Wir bieten Ihnen gerne eine Beratung und ggf. Interessenvertretung an.

Grundsätzlich könnten im Fall dessen, dass ein Mangel nachgewiesen werden kann, klassische Gewährleistungsrechte wie etwa die Neulieferung, die Rückabwicklung oder Schadenersatz bestehen. Grundsätzlich könnten – je nach Einzelfall – auch noch weitere Anspruchsperspektiven bestehen.

Wir haben uns seit vielen Jahren – auch in unserer Tätigkeit als Honoraranwälte der Verbraucherzentrale – auf die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen konzentriert. Gerne prüfen wir Ihren Fall und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aufgrund der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche raten wir Betroffenen zur umgehenden Rücksprache mit einem Anwalt.

Können wir Ihnen behilflich sein, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

ANWALTSBÜRO KRAFT, GEIL UND KOLLEGEN
Falkstraße 9
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 5 29 93 0

Zweigstelle
Bahnhofstraße 50
33758 Schloß Holte-
Stukenbrock

E-Mail: kanzlei@kguk.de

© Copyright Kraft, Geil und Kollegen 2020 | Impressum | Datenschutzerklärung