Prämiensparverträge waren in den Jahren vor der Jahrtausendwende ein Verkaufsschlager der Sparkassen. In diesen Verträgen und auch in verschiedenen Riester-Banksparplänen wurden rechtswidrige Zinsklauseln aufgenommen, wie der Bundesgerichtshof feststellte. Dies führte in der Regel dazu, dass Sparer zu wenig Zinsen ausgezahlt erhielten.

Der BGH urteilte, dass die Lücke, die durch die unwirksame Zinsklausel entstanden ist, durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist und es kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Banken gibt. Die Zinsanpassungen müssen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht nachvollziehbar sein. Dies erfordere die Bindung an einen aussagekräftigen Referenzzins und eine Festlegung der Dauer der Zinsperiode, die dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Zinsänderungen genügen muss (so schon BGH, Urteil vom 13.04.2010, AZ XI ZR 197/09 und zuletzt im März 2017 AZ XI ZR 508/15) Der BGH hat damit einer willkürlichen Zinsanpassung der Banken eine deutliche Absage erteilt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Anfang 2019 gegen die Sparkasse Leipzig, Sparkasse Zwickau und gegen die Erzgebirgssparkasse eine sogenannte Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht, über die aber noch nicht entschieden worden ist. Im Durchschnitt hatte die Verbraucherzentrale errechnet, dass den Kunden jeweils 3.400 € pro Vertrag mehr zustünden. Anschließen können sich dort aber nur Kunden der genannten Sparkassen.

Im Februar 2020 äußerte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass es ein Missstand sei, dass immer noch zahlreiche unwirksame Klauseln angewandt werden und dies ein Tatbestand sei, bei dem sie eingreifen kann. Bisher ist dies noch nicht geschehen, aber dies belegt, dass immer noch Bankkunden zu wenig Zinsen ausgezahlt werden.

Wir haben bereits zahlreiche Verträge verschiedener Sparkassen geprüft und unwirksame Zinsklauseln festgestellt. Je nach Vertrag ergaben sich erhebliche Zinsnachzahlungen von mehreren tausend Euro.

Gerne beraten unsere Fachanwältinnen für Bank-und Kapitalmarktrecht Sie zu Fragen bei Sparverträgen.

Bitte beachten Sie auch unseren Artikel zur Rechtswidrigkeit der Kündigung von Prämiensparverträgen.

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