In einem von Frau Rechtsanwältin Dr.Ober (www.kguk.de) vor dem Landgericht Bielefeld geführten Verfahren konnte erreicht werden, dass die Targobank, ehemals Citibank, dazu verurteilt wurde, einer Anlegerin den ihr durch den Erwerb von Zertifikaten der Citibank entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Anlegerin war in Geldanlagegeschäften unerfahren. Sie hatte von der Citibank eine Einladung zu einem Beratungsgespräch erhalten und ihr wurden attraktive Tagesgeld- und Festgeldkonditionen in Aussicht gestellt. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei diesen Angeboten hauptsächlich um Lockangebote handelte. In dem Beratungsgespräch wurde der Anlegerin dann insbesondere der Erwerb von Citibank Zertifikaten empfohlen. Dabei wurde unberücksichtigt gelassen, dass die Anlegerin in den Beratungsdokumentationen der Citibank als konservative Anlegerin beschrieben war, die Kapitalverluste ausdrücklich ausgeschlossen hatte.

Streitentscheidend war, dass die Anlegerin eine handschriftliche Skizze vorlegen konnte, der sich entnehmen ließ, dass der Berater der Anlegerin einen Erhalt des Kapitals zu 100 % zugesichert hatte. Der Berater hatte aufgezeichnet, dass selbst bei einer negativen Entwicklung des zugrunde liegenden Index von -45 % der Anlegerin 100 % des eingesetzten Kapitals zurückgezahlt würde. Die bei dem streitgegenständlichen Produkt entscheidende Frage, was bei einer negativen Entwicklung des Index von -50 % oder mehr geschieht, behandelte der Berater ausweislich der Skizze nicht. In einem solchen Fall hätten der Anlegerin Kapitalverluste gedroht, worüber der Berater sie aber nicht aufklärte. Tatsächlich war es wegen der negativen Entwicklung des Basisindex Dow Jones EuroStoxx 50 zu einem erheblichen Kapitalverlust bei der Anlegerin gekommen.

Der Berater teilte bei der Zeugenvernehmung außerdem mit, dass er Ankreuzungen bei der Frage nach Kenntnissen und Erfahrungen mit verschiedenen Wertpapierrisikoklassen bereits vorgenommen habe, wenn der Anleger erklärte, von dem Wertpapier „schon einmal gehört zu haben“. Die in der Beratungsdokumentation festgehaltenen angeblichen Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers mit der jeweiligen Produktgruppe wurden also gar nicht abgefragt.

Des Weiteren hat der Berater mitgeteilt, dass er über die an die Citibank geflossenen Rückvergütungen nicht aufgeklärt hat, wenn diese Information in den Produktflyern lediglich im kleingedruckten Fließtext auf den letzten Seiten des Flyers aufgeführt sind.

Die Targobank ist als Nachfolgerin der Citibank Privatkunden AG & Co.KG aA dazu verurteilt worden, der Anlegerin den ihr entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

Die Rechtsanwältinnen Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann aus der Bielefelder Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen sind auf die Beratung und Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert.

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