In einem von Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Ober für eine Mandantin vor dem Ombudsmann der privaten Banken geführten Schlichtungsverfahren gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG konnte ein Schlichtungsspruch erwirkt werden, der die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG dazu verpflichtete, den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages mit der Bezeichnung „db FondsRente“ rückabzuwickeln.

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