Unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Frau Dr. Iris Ober hat für ein Detmolder Ehepaar vor dem Oberlandesgericht Hamm einen Erfolg gegenüber dem Fonds BELTANA GarantieInvest GmbH & Co. KG und dem Strukturvertrieb DWM Wirtschaftsmanagement Deutschland AG, der die Geldanlage damals vermittelte, erzielt.

Die Eheleute waren Ende des Jahres 2007 in Kontakt mit einem Berater der DWM Wirtschaftsmanagement Deutschland AG geraten. Dieser teilte den Eheleuten mit, dass für das von ihnen verfolgte Anlageziel der Altersvorsorge eine bestehende Kapitallebensversicherung nicht geeignet sei. Stattdessen empfahl er den Eheleuten eine Beteiligung an der BELTANA GarantieInvestFonds I AG & Co.KG und damit eine höchst risikobehaftete Geldanlage, bei der auch der Totalverlust eintreten kann, worüber die Eheleute aber nicht aufgeklärt wurden. Vielmehr wurde den Eheleuten gegenüber mit der Bezeichnung der Gesellschaft als „GarantieInvestFonds“ und einem gleichzeitig in den Vertragsunterlagen erwähnten 100%igen Kapitalschutz geworben, der aber ebenso tatsächlich nicht besteht.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 21. Januar 2013 entschieden, dass die Beteiligung der Eheleute an der Gesellschaft noch wirksam durch einen von Rechtsanwältin Dr. Iris Ober Ende des Jahres 2009 erklärten Widerruf herbeigeführt werden konnte. Das Gericht ist dem klägerischen Vortrag darin gefolgt, dass der von den Eheleuten vorgenommene Gesellschaftsbeitritt als Haustürgeschäft zu qualifizieren ist und dass die den Eheleuten zum Gesellschaftsbeitritt erteilte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte.

In der Widerrufsbelehrung fehlte der Hinweis, dass bei dem Widerruf einer Fondsbeteiligung ganz spezielle Rechtsfolgen eintreten. Infolge der fehlerhaften Widerrufsbelehrung konnte die Fondsbeteiligung von den Eheleuten noch jederzeit widerrufen und damit beendet werden. Den bei den Eheleuten entstandenen Schaden muss zu großem Anteil die DWM Wirtschaftsmanagement Deutschland AG als damalige Vermittlerin der Geldanlage ersetzen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kann auch Anlegern, die sich an anderen geschlossenen Fonds beteiligt haben, eine Grundlage bieten, noch jederzeit den Widerruf der Fondsbeteiligung zu erklären, denn es gibt nahezu keine Widerrufsbelehrungen die den vom Oberlandesgericht Hamm aufgestellten Anforderungen genügen.

Frau Rechtsanwältin Dr. Ober empfiehlt deshalb auch anderen Anlegern geschlossener Fondsbeteiligungen, eine anwaltliche Prüfung vornehmen zu lassen, ob auch in ihrem Fall eine Loslösung von der Gesellschaft und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch möglich ist.

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