Für die bei den Rechtsanwälten Kraft, Geil und Kollegen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte Brauckmann und Dr. Ober zählt es seit jeher zu ihrem Tätigkeitsbereich, die u.a. zu Kreditverträgen erteilten Widerrufsbelehrungen zu überprüfen und den Widerruf solcher Verträge für die Mandanten zu erklären. So sind unsere Rechtsanwälte auch derzeit in außerordentlichem Umfang mit der Überprüfung von Kreditverträgen und den dazu erteilten Widerrufsbelehrungen befasst und dafür besonders qualifiziert.

Wir können für die Fälle, in denen wir für unsere Mandanten bereits einen Widerruf ihres Immobiliendarlehens erklärt haben, im außergerichtlichen Vorgehen bereits weitreichende Erfolge aufweisen. Oft ist im Zuge des erklärten Widerrufs eines Kreditvertrages und der nachfolgenden Verhandlungen mit der Bank eine einvernehmliche Einigung der Parteien zu erzielen. Eine solche Einigung kann in Abhängigkeit des zugrunde liegenden Sachverhalts, d.h. des zugrunde liegenden Vertrages mitsamt der Widerrufsbelehrung, ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Manche Banken verzichten im Rahmen der außergerichtlichen Einigung völlig auf die zunächst beanspruchte Vorfälligkeitsentschädigung, andere Banken verzichten zumindest auf einen Teil einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung. Teilweise gelingt es sogar, außergerichtlich auch die dem Kreditnehmer im Zuge des Widerrufs grundsätzlich zustehenden Nutzungsersatzansprüche (anteilig) durchzusetzen.

Die Vorteile einer solchen außergerichtlichen Einigung bestehen insbesondere darin, dass ein langwieriges gerichtliches Verfahren vermieden werden kann, so dass die Parteien unmittelbar mit Abschluss des Vergleichs Rechtssicherheit besitzen. Hinzu kommt, dass die Mandanten unserer Kanzlei sich auch nicht den durch ein gerichtliches Verfahren begründeten weiteren Kostenrisiken ausgesetzt sehen.

Eine Einigung der vorstehend beschriebenen Art konnten wir beispielsweise mit der Stadtsparkasse Bad Oeynhausen, der Volksbank Düsseldorf-Neuss, der Sparda-Bank Hannover, der ING-DiBa, der R+V Versicherung sowie der DEVK erzielen.

Sollte keine Einigung mit der Bank erzielt werden können, vertreten wir Sie aber auch in einem Klageverfahren gegen die Bank.

Die Kosten einer rechtsanwaltlichen Beratung zur Überprüfung des Kreditvertrages und der dazu erteilten Widerrufsbelehrung liegen bei uns zwischen 100,00 € und 300,00 €.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte Frau Brauckmann, Frau Dr. Ober, Herrn Bröker und Herrn Kuller.

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