Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungsverfahren gegen Gesellschaften der Infinus Unternehmensgruppe eingeleitet und bereits Geschäfts- und Privaträume durchsucht.

Vorgeworfen wird der Gruppe, in mehreren Verkaufsprospekten falsche Zahlen zur Vermögens- und Ertragslage angegeben zu haben.

Zwischenzeitlich sind über eine Vielzahl der Gesellschaften der Infinus- Gruppe Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Betroffen sind bisher die Future Business KGaA, die Infinus PR & Marketing GmbH, die Prosavus AG, die eco Consort AG, die Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, die Capital Business GmbH, die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und die Infinus Hausverwaltungs GmbH.

Die Geschädigten stellen sich nunmehr die Frage, was mit ihren investierten Vermögenswerten geschieht. Die Staatsanwaltschaft hat sämtliche Vermögenswerte zunächst eingefroren. Grundsätzlich haben die Betroffenen nunmehr mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann versucht werden, einen Arrest zu erwirken. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ein Insolvenzverfahren vorrangig ist. Weiterhin haften auch die Anlagenvermittler möglicherweise gegenüber den Anlegern. Diese trifft grundsätzlich eine eigene Aufklärungspflicht, sodass bei einem Vorstoß hiergegen ein Schadensersatzanspruch besteht. Letztendlich bleibt auch noch die Möglichkeit, die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Für unsere Mandanten haben wir bereits Akteneinsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft beantragt und stehen dort weit oben auf der Antragsliste.

Zudem ist bekannt geworden, dass auch zahlreiche Finanzberater aus dem Raum Ostwetfalen-Lippe die Produkte der Infinusgruppe auch konservativen Anlegern, die keine Vorerfahrung mit derartigen Produkten hatten, angeboten haben.  Es handelte sich hier i.d.R. um Orderschuldverschreibungen, die als ungeeignet für auf Sicherheit bedachte Anleger einzustufen sind. In diesen Fällen liegt ein Beratungspflichtverstoß vor, der zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Diese sind darauf gerichtet, von dem Berater die eingezahlten Beträge zu fordern und diesem dafür die Infinusbeteiligung anzubieten. Grundsätzlich ist aber jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Unsere Kanzlei bietet den Geschädigten hier eine Erstberatung für 100,00 € an.
Gern können Sie einen Termin unter 0521 / 529930 vereinbaren.

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