Die Lebensversicherung ist für viele Deutsche ein Grundstein zum Kapitalaufbau und zur Altersvorsorge. Doch was tut man, wenn man mit der Wertentwicklung der Lebensversicherung unzufrieden ist oder aus sonstigen Gründen die Lebensversicherung vorzeitig beenden möchte?

Bei einer klassischen Kündigung werden die Versicherungsnehmer auf den sog. Rückkaufswert verwiesen. Dieser Rückkaufswert liegt – je nach Vertragslaufzeit und Vertragsbedingungen – nicht selten deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich für Altverträge zwischen 1994 und 2007 eine attraktive alternative Perspektive ergeben. Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen den Vertragsschluss auch noch gegenwärtig möglich, wenn die entsprechende Belehrung unzureichend ausgestaltet worden ist oder wenn bestimmte Vertragsunterlagen nicht übergeben wurden. Der Widerspruch führt – anders als die Kündigung – zu einer vollständigen Rückabwicklung nach den Regeln des sog. Bereicherungsrechts.

Nicht selten lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Rechenansätze bei einer Rückabwicklung nach einem erfolgreichen Widerspruch viele tausend Euro Vorteil gegenüber der Kündigung erzielen. Es lohnt sich daher in vielen Fällen den Widerspruch zu erklären. Ob ein Widerspruch im konkreten Einzelfall möglich ist und ob sich dieser gegenüber der Kündigung lohnt, sollte daher bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung geprüft werden. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

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