Wir konnten vor dem Landgericht Detmold einen weiteren Erfolg für einen unserer Mandanten, der von der Capital Advisor Fund II GbR mit einer Urkundsklage in Anspruch genommen wurde, erreichen. Das Landgericht Detmold hat mit Urteil vom 11.6.2010, Az. 12 O 277/09 (n.rk.) die Klage der Capital Advisor Fund II GbR abgewiesen.

Das Gericht hat die von der Capital Advisor Fund II GbR auf ihren Beitrittserklärungen verwendete Widerrufsbelehrung als nicht ordnungsgemäß beurteilt, so dass der Widerruf der unternehmerischen Beteiligung durch unseren Mandanten noch jederzeit erklärt werden konnte. Unserer Widerklage, die wir für unseren Mandanten in dem Verfahren mit dem Antrag, festzustellen, dass das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien beendet ist, erhoben haben, hat das Landgericht Detmold stattgegeben.

Das Urteil reiht sich ein in die von uns gegen die Capital Advisor Fund II GbR und die Multi Advisor Fund I GbR vor dem Landgericht Bielefeld und Landgericht Münster erstrittenen Urteile.

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