Nach langem und zähen Ringen vor dem Landgericht Bielefeld ist es der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Iris Ober, aus der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen, gelungen, Ansprüche ihrer aus Oerlingshausen stammenden Mandanten auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Vermittlung einer Beteiligung an der NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „Gabriel Schulte“ KG, durchzusetzen. Die Commerzbank AG ist mit Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 19.8.2014, Az. 6 O 206/13 zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet worden.

Der Kläger beteiligte sich 2007 mit einer Einlage im Nennbetrag von 30.000,00 US Dollar an dem Schiffsfonds. Die Geldanlageberatung erfolgte in der Filiale der damals noch existenten Dresdner Bank AG, die mittlerweile von der Commerzbank AG übernommen worden ist. Der vom Kläger angelegte Geldbetrag in Höhe von ca. 22.000,00 € war zuvor auf einem Geldmarktkonto angelegt. Der Kläger hatte der Beraterin gegenüber deutlich gemacht, dass er ausschließlich an einer sicheren Geldanlage interessiert war. Gleichwohl ist dem Kläger eine Schiffsbeteiligung in Form einer geschlossenen Fondsbeteiligung empfohlen worden, bei der erhebliche Risiken bestehen, die bis zum Totalverlust führen können, worüber der Kläger jedoch nicht aufgeklärt wurde.

Das Landgericht Bielefeld hat die fehlerhafte Geldanlageberatung des Klägers darin gesehen, dass dieser nicht über die genaue Höhe der an die Bank für den Vertrieb des Fonds geflossene Provision aufgeklärt worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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