Mit Wirkung vom 28.12.2017 ist vom Amtsgericht Paderborn das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SafeGuard GmbH angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Schorisch aus Herford bestellt worden. Damit muss ein weiteres von Herrn Edgar Künsting geführtes Unternehmen Insolvenz anmelden. Erst im Februar 2017 war über das Vermögen der Wirtschaftsforum Künsting AG aus Paderborn das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Besonders tragisch ist dabei, dass die Insolvenz voraussichtlich für zahlreiche Anleger, die bei der SafeGuard GmbH Geld investiert haben, einen erheblichen Verlust der Gelder und vielleicht sogar deren Totalverlust bedeuten wird.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen haben gegen Herrn Edgar Künsting und seine Unternehmen bereits zahlreiche Verfahren geführt, in denen für die Mandanten der Kanzlei Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Geldanlageberatung geltend gemacht wurden. Die Mandanten berichten regelmäßig, dass ihnen die Risiken der Investitionen, die in Form von Genussrechten, Nachrangdarlehen u. ä. erfolgten, in dem Beratungsgespräch nicht aufgezeigt wurden. Tatsächlich bestehen bei dieser Art der Investitionen jedoch erhebliche Risiken, die bis hin zum Totalverlust führen können. Viele Anleger fühlen sich deshalb getäuscht und berichten gar davon, dass ihnen die Investitionen als „absolut sichere Geldanlage“ dargestellt worden sind.

Sollte das Insolvenzverfahren zur SafeGuard GmbH tatsächlich durchgeführt werden, so bliebe den geschädigten Anlegern nur noch die Möglichkeit, die eigene Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Rechtsanwälte Kraft, Geil und Kollegen empfehlen, in diesem Zusammenhang das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen, da im Fall bestehender Schadensersatzansprüche die komplette Anlagesumme zur Insolvenztabelle als Insolvenzforderung angemeldet werden könnte.

Die Rechtsanwälte haben außerdem in Erfahrung gebracht, dass bei der Staatsanwaltschaft Paderborn bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen Herrn Edgar Künsting geführt werden. Diese werden durch die Rechtsanwälte im Hinblick auf weitere grundsätzlich denkbare Haftungsansprüche gegen die persönlich Verantwortlichen mit Interesse beobachtet. „Sollte eine strafrechtliche Verantwortung festgestellt werden, sind auch deliktische Ansprüche der Anleger denkbar, hierdurch würden sich im Hinblick auf die potentiellen Anspruchsgegner weitere Perspektiven eröffnen“, so Rechtsanwalt Dr. Christian Bergmann.

Herr Edgar Künsting ist des weiteren für das Unternehmen MaklerFair Group tätig. Geschäftsführerin des Unternehmens ist die Ehefrau des Herrn Edgar Künsting, Frau Dominique Künsting. Nach der Anmeldung zum Handelsregister gehört zum Unternehmensgegenstand auch dieses Unternehmens der Vertrieb u.a. von Finanzanlagen.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei empfehlen generell, Geldanlagen, bei denen unwahrscheinlich hohe Renditen versprochen werden, oder in Aussicht gestellte Renditen nicht erzielt werden, anwaltlich überprüfen zu lassen, um finanzielle Risiken noch rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden.

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