Vor dem Landgericht in Bielefeld konnte am 11.07.2013 mit der Ostsee Sparkasse Rostock ein Vergleich geschlossen werden.

Die Ostsee Sparkasse verpflichtete sich in dem gerichtlichen Vergleich, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 5.000,00 €, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, zu zahlen. Die Ostsee Sparkasse verzichtete zugleich auf alle Ansprüche aus dem Darlehensvertrag mit einem Netto-Kredit von 50.000,00 DM bzw. 25.564 Euro.

Zum Sachverhalt:
Der Kläger hatte zur Finanzierung einer Beteiligung an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH einen Kredit über 50.000,00 DM aufgenommen.

Nach Einschaltung von Rechtsanwältin Brauckmann wurde der Darlehensvertrag mit der Ostsee Sparkasse widerrufen und die bereits gezahlten Raten in Höhe von 9.716,57 € zurückgefordert. Außerdem wurde die Ostsee Sparkasse aufgefordert, auf die weitergehenden Rechte aus dem Kreditvertrag zu verzichten.

Der Kreditvertrag war gleichzeitig mit der Beitrittserklärung zur BEMA/CURA GmbH am 7.11.01 geschlossen worden, und zwar in der Wohnung des Klägers.

Da die von der Ostsee Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung rechtlich nicht ordnungsgemäß war, konnte der Widerruf noch erklärt werden.

Die Ostsee Sparkasse hatte außergerichtlich den Widerruf zurückgewiesen.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde dann im zweiten Termin, nachdem das Gericht noch einmal darauf hinwies, dass der Klage stattgegeben werde, soweit in der Beweisaufnahme die Haustürsituatuation bewiesen werden könne, ein Vergleich abgeschlossen.

Für den Kläger bedeutete dies, dass er fast vollständig mit seinem Antrag Erfolg hatte.

Der Kläger musste nun keinerlei Zahlungen mehr an die Ostsee Sparkasse leisten und erhielt noch den Betrag in Höhe von 5.000,00 € erstattet.

Wir raten dazu, auch ältere Kreditverträge noch prüfen zu lassen, da auch hier  ggf. noch eine Rückabwicklung  möglich ist.

Insbesondere im Hinblick darauf, dass die BEMA zwischenzeitlich im Beschlussverfahren eine Verlängerung der Laufzeit beschlossen hat, kann dies für viele Anleger, eine Möglichkeit sein, die sich daraus ergebenden Probleme auch mit der Rückführung des Kredites zu lösen.

Die Fa.BEMA hat die  Anleger im Oktober 2013  angeschrieben mit dem Ziel, die geplante Liquidation des Unternehmens hinauszuzögern. Geplant war, dass am 1.7.13 den Anlegern das Guthaben ausgezahlt werden sollte. Begründet wird dies damit, dass nunmehr plötzlich, obwoh im März 2013 mitgeteilt worden war, dass die Werte der Immobilien stabil seien und auch eine gute Marktstimmung herrsche, jetzt, dass ein Verkauf quasi nicht möglich sei. Es seien erst lediglich 6 Wohnungen verkauft worden. Ausgehend davon wird argumentiert, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten es nicht sinnvoll sei, die Liquidation jetzt durchzuführen. Es wurde den Anlegern eine Frist bis zum 30.10.13 gesetzt, dem Vorschlag zuzustimmen, dass die ordentliche Kündigung erst am 1.Juli 2018, zum Ende des Jahres 2018, erstmals ausgesprochen werden kann.

Konkret bedeutet dies, für viele Anleger, dass damit auch die Kreditzahlungen an die OstseeSparkasse weitergehen müssen, da i.d.R. geplant war, dass mit dem Guthaben aus der BEMA-Beteiligung das Darlehen der  Ostsee Sparkasse Rostock endgültig abgelöst wird.

Durch den erfolgreichen Widerruf des Darlehns der Ostseesparkasse Rostock kann der Anleger auch die BEMA Probleme lösen.

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