Sie vermuten, dass Ihr Fahrzeug vom sog. Abgasskandal betroffen ist und möchten keine Schäden aus dieser Situation tragen?

Wir bieten Ihnen gerne eine Beratung und ggf. Interessenvertretung an.

Grundsätzlich könnten im Fall dessen, dass ein Mangel nachgewiesen werden kann, klassische Gewährleistungsrechte wie etwa die Neulieferung, die Rückabwicklung oder Schadenersatz bestehen. Grundsätzlich könnten – je nach Einzelfall – auch noch weitere Anspruchsperspektiven bestehen.

Wir haben uns seit vielen Jahren – auch in unserer Tätigkeit als Honoraranwälte der Verbraucherzentrale – auf die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen konzentriert. Gerne prüfen wir Ihren Fall und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aufgrund der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche raten wir Betroffenen zur umgehenden Rücksprache mit einem Anwalt.

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