Durch Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 9.August 2014 wurde die Fa.Immovest AG & Co. Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien verurteilt, an die Kläger den Betrag von 79.380,00 € zzgl. Zinsen nebst 5 % Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.8.11 zu zahlen.

Rechtsanwältin Juliane Brauckmann vertrat die Klägerin, die aufgrund einer Beratung der Fa. GVB Gausmann Vermögensberatung GmbH die streitgegenständlichen Anteilscheine erworben hatte. Es handelte sich um sog. Wandelgenussscheine mit einem Nennbetrag von 54.000,00 €. Die Klägerin zahlte für diese Papiere einen Betrag in Höhe von 79.280,00 €. Lt. Vertrag sollten sie am 31.8.2011 die Rückzahlung zzgl. eines Gewinns erhalten.

Tatsächlich wurde der Klägerin im August 2011 dann erklärt, es sei jetzt so, dass zwischenzeitlich die Laufzeit verlängert worden sei und sie das Geld nicht bekomme. Die Fa.Immovest AG hatte behauptet, dies sei ohne weiteres möglich und sich geweigert, das Geld auszuzahlen.

Rechtsanwältin Juliane Brauckmann riet der Klägerin, auf die Auszahlung zu bestehen. Sie wies darauf hin, dass das neue Schuldverschreibungsgesetz keine Anwendung findet und nicht nachträglich die Bedingungen geändert werden können. Das Landgericht Darmstadt teilte diese Rechtsansicht und verurteilte die Fa.Immovest zur sofortigen Zahlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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